Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte
Den Medien konnten Sie entnehmen, dass die Schulen, Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisation weiterhin Betreuung anbieten für Familien, welche ihre Kinder nicht privat betreuen können. In dem Schreiben möchten wir Sie informieren, was das für Sie bedeutet.
Muss ich mein Kind privat betreuen?
Wenn möglich betreuen Sie Ihr Kind privat. Dabei ist zu beachten:
- Auf die Betreuung durch besonders gefährdete Personen müssen Sie verzichten.
- Auf eine starke Durchmischung mit anderen Kindern im Privatbereich ist zu verzichten.
- D.h. die Betreuung soll möglichst in der Kernfamilie und höchstens im Austausch mit wenigen weiteren Personen (maximal vier bis fünf Kinder total) stattfinden.
Ist dies nicht möglich, ist die Betreuung in der Kita / bei der Tagesfamilie / in der Schule zu wählen.
Wer entscheidet, ob wir Betreuung brauchen?
Die Eltern treffen die Entscheidung gemäss den obenstehenden Punkten. Das Angebot der Betreuung gilt explizit nicht nur für Eltern in medizinischen Berufen.
Achtung: In einer Gruppe können nicht mehr als 4-5 Kinder gemeinsam betreut werden. Kann dies aufgrund der Kinderzahl nicht mehr gewährleistet werden, muss die Kita / Tagesfamilienorganisation priorisieren und Kindern von Eltern in im Moment absolut zentralen Funktionen (Arbeit im Spital etc.) den Vorzug geben. Die Institutionen müssen in solchen Fällen die Kapazitäten so rasch wie möglich anpassen oder Lösungen zusammen mit anderen Institutionen suchen.
Im Sinne der Solidarität gehen wir davon aus, dass die Eltern, welche es organisieren können, die Kinder auch selber betreuen.
Muss meine Kita die Betreuung anbieten?
Die Kitas und Tagesfamilienorganisationen müssen Betreuung weiterhin anbieten für Eltern, die die Betreuung nicht privat organisieren können. Es ist aber möglich, dass die Betreuung in Ihrer Gemeinde nicht mehr in jeder Institution stattfindet und sich Betriebe gemeinsam organisieren.
Müssen wir die Elterntarife bezahlen, auch wenn wir unsere Kinder privat betreuen?
Die Kita / Tagesfamilienorganisation muss das Angebot weiterhin bereitstellen und auch für Sie steht es bereit, wenn Sie es benötigen. Einen Erlass der Betreuungskosten könnten die Kitas / Tagesfamilienorganisationen entsprechend nicht finanzieren.
Bitte bezahlen Sie die Rechnungen aktuell weiterhin, auch wenn Sie Ihr Kind privat betreuen können. Der Kanton ist daran, die Finanzierung dieser Kosten zu klären. Da in der ganzen Schweiz Kinder vorübergehend privat statt in der Kita / bei der Tagesfamilie betreut werden, können wir uns auch vorstellen, dass es diesbezüglich eine gesamtschweizerische Regelung geben wird. Wir informieren Sie, sobald es mehr Klarheit gibt. Danke herzlich für Ihr Verständnis!
Wo finden wir weitere Informationen?
Der Kanton informiert auf www.be.ch/corona in der Rubrik Schulen und Kindertagesstätten.
Danke herzlich für Ihre sehr geschätzte Unterstützung bei der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus und Ihre Solidarität. Gute Gesundheit!
Offizielles Schreiben von der Direktion für Inneres und Justiz KJA – Kantonales Jugendamt:
Download: 19_3_Info_Eltern_Kinderbetreuung.pdf